Urheberrechte können nicht, wie z.B. eine Marke, bei einer Behörde eingetragen werden. Es gibt in Deutschland kein Register für Urheberrechte.
Wenn es Streit gibt, muss der Urheber nachweisen können, wann sein Recht entstanden ist.
Weit verbreitet ist die Methode, dass z.B. die CD mit einem Einschreibe-Brief an sich selbst verschickt und dann der verschlossene Umschlag aufbewahrt wird.
Nur: Diese Methode ist sicherlich nicht verkehrt, aber auch nicht 100% wasserdicht (z.B. der Brief geht verloren oder der Prozessgegner behauptet Manipulationen).
Daher bieten wir Ihnen an, das fragliche Werk bei uns zu hinterlegen.
Wir bestätigen Ihnen dann schriftlich, wann bei uns was hinterlegt wurde. Empfehlenswert ist sicherlich eine Kombination aus Hinterlegung und dem an-sich-selbst-schicken.
Kosten entstehen z.B. für die Hinterlegung einer CD für 5 Jahre in Höhe von € 50,00 netto bzw. € 59,50 brutto.
Wenn Sie Interesse haben, dann fragen Sie uns. Teilen Sie uns dazu mit, was Sie hinterlegen wollt (eine CD oder ein riesengroßes Gemälde), wir machen Ihnen dann ein konkretes Angebot.
Einfach E-Mail an: info@musicfaq.de
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