Treuhand-Verwaltung

 


Wenn Sie mit Ihrem Kunden darüber streiten, wer zuerst was wann leisten soll, dann kommt vielleicht eine Treuhand-Verwaltung über den vereinbarten (oder streitigen) Geldbetrag in Betracht.

 

Wir bieten Ihnen eine solche Verwaltung an. Mit Hilfe eines von uns individuell entworfenen Treuhandvertrages ist genau geregelt, unter welchen Bedingungen das auf unserem Treuhandkonto hinterlegte Geld ausbezahlt wird.

 

Wir bieten Ihnen eine Möglichkeit, die Zahlungen Ihres Kunden auf unserem Treuhand-Konto zu verwalten:

 

  • Der Kunde zahlt den vereinbarten Preis auf dem Treuhandkonto ein.
  • Eine von uns erstellte Treuhand-Vereinbarung regelt klar, wer wann wie viel ausbezahlt bekommt.

So können Sie sicher sein, dass Sie Ihr Geld bekommen, wenn die Streitigkeiten ausgeräumt sind – Ihr Kunde kann dagegen sicher sein, dass sein Geld nur ausbezahlt wird, wenn er mit Ihrer Leistung zufrieden ist.

 


Treuhand-Verhältnisse bringen Sicherheit und Vertrauen.

Sprechen Sie uns (unverbindlich) auf die Konditionen an:
info@musicfaq.de
oder info@schutt-waetke.de
oder per Telefon, Fax usw., siehe Impressum.


 

Was ist eine "Treuhand"?

 

Bei der Treuhand überträgt der Treugeber ein Recht an den Treunehmer. Dieser muss das Recht so verwalten, wie der Treugeber dies will. Für Sicherungsgeschäfte ist die Treuhand ein häufiges Mittel, gegenseitige Ansprüche mithilfe Dritter abzusichern.

Der Treunehmer (hier wären wir das) haftet also dem Treugeber dafür, dass sie das Recht (z.B. Zahlungen) ordnungsgemäß und vertragsgemäß verwalten.

 

Beispiel einer Treuhand-Vereinbarung:

 

Mit einer Treuhand-Vereinbarung kann geregelt werden, dass Sie das verwaltete Geld erst erhalten, wenn Sie eine definierte Leistung erbracht haben und Ihr Kunde das OK für die Auszahlung erteilt.

Tut er dies nicht, ist das Geld aber nicht verloren. Im Notfall müssten Sie Ihren Kunden auf Freigabe verklagen und es käme zu einem normalen Prozess.

Vorteil aber: Wenn Sie gewinnen (bspw. wenn also das Gericht Ihnen attestiert, dass Sie Ihre Leistung erbracht haben), wird Ihnen das Geld ausbezahlt – Sie gehen also nicht das Risiko ein, am Ende eines langen Gerichtsprozesses auch noch leer auszugehen, weil der Kunde zwischenzeitlich insolvent geworden ist; denn das Geld wurde ja schon bezahlt und wird lediglich „zwischengeparkt“, also treuhänderisch verwaltet.

 

Warum sollte Ihr Kunde im Voraus auf ein Treuhandkonto zahlen?

 

Dies unterliegt Ihrem Verhandlungsgeschick. Sie können auch vereinbaren, dass er Teilzahlungen einbezahlt. Oftmals wird das Geld treuhänderisch geparkt, wenn zwar beide Parteien ihre Leistungen erbringen wollen, jeder Vertragspartei aber Angst hat, dass sie dann entweder kein Geld sieht oder Geld ohne Leistung bezahlt hat.





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