Remix & Cover

 


1. Remix

 

Bei Remix werden das Arrangement und die Sounds etc., ggf. auch die Struktur verändert.

Remixe dürfen nur dann veröffentlicht werden, wenn man die Genehmigung des Rechteinhabers hat. Somit darf ein Remix nicht ohne Weiteres bspw. auf der Homepage geladen werden (gleichgültig ob gewerblich oder privat).

Mehr Infos gibt es im Beitrag Bearbeiten. Das Bearbeiten eines Werks / der Remix ist nur mit Genehmigung des Rechteinhabers zulässig.

Der Rechteinhaber ist dabei in der Regel der Komponist eines Songs, nicht der Original-Interpret

  

2. Cover

 

Beim Covern bleibt der Song in seiner Grundstruktur erhalten, wobei aber auch hier das Arrangement verändert werden kann. Weder Text noch Melodie werden bei dieser Wiedergabe verändert. Änderungen der Tonart, der Instrumentierung, des Sounds oder Verkürzungen bzw. Verlängerungen sind im Rahmen der Interpretation zulässig.

Bleibt Struktur und Arrangement des Covers unverändert, kann man den Cover-Song ohne Genehmigung des Rechteinhabers veröffentlichen. Allerdings bekommt die Tantiemen der Original-Komponist und nicht der Cover-Produzent.

 

Nach der Veröffentlichung eines Werkes kann es auch von anderen Musikern öffentlich als Interpretation aufgeführt werden sofern der Urheber Mitglied der GEMA ist und damit das so genannte Aufführungsrecht der GEMA zur treuhänderischen Wahrnehmung übertragen hat. Die GEMA muss nun wiederum jedem, der das Stück aufführen möchte, diese Aufführung gegen Zahlung der festgesetzten GEMA-Gebühren gestatten. Das bedeutet: Das öffentliche Spielen von Stücken ist zulässig, sofern an die GEMA Lizenzgebühren abgeführt werden.

Um einen Song originalgetreu nachzuspielen, ist also keine Genehmigung erforderlich.



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